Rechtsprechung
   BFH, 15.10.2009 - III B 57/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7445
BFH, 15.10.2009 - III B 57/08 (https://dejure.org/2009,7445)
BFH, Entscheidung vom 15.10.2009 - III B 57/08 (https://dejure.org/2009,7445)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - III B 57/08 (https://dejure.org/2009,7445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    An das Kind abgezweigtes Kindergeld ist Einkommen des Kindes

  • Judicialis

    EStG § 74 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfluss auf die Höhe der zu bewilligender Leistungen durch Kindergeld als an sich zu berücksichtigendes Einkommen

  • datenbank.nwb.de

    An das Kind abgezweigtes Kindergeld als Einkommen des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 125
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 23/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus BFH, 15.10.2009 - III B 57/08
    Eine Berücksichtigung als Einkommen sei auch bereits vom Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 11. Dezember 2007 B 8/9b SO 23/06 R (BSGE 99, 262, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2008, 1068) verneint worden.

    Das angegriffene Urteil des Finanzgerichts weicht nicht von dem Urteil des BSG in BSGE 99, 262, FamRZ 2008, 1068 ab, denn jenes Urteil betraf einen anderen Fall.

  • BFH, 17.04.2008 - III R 33/05

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich

    Auszug aus BFH, 15.10.2009 - III B 57/08
    Abgesehen davon ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits geklärt, dass das Kindergeld dann als Einkommen des im eigenen Haushalt lebenden, Hilfe zum Lebensunterhalt erhaltenden Kindes anzusehen ist, wenn es --wie hier-- nach § 74 Abs. 1 EStG an das Kind abgezweigt wird (vgl. BFH-Urteile vom 17. April 2008 III R 33/05, BFHE 221, 47, BFH/NV 2008, 1577, und vom 17. Juli 2008 III R 87/06, BFH/NV 2008, 1833).
  • BFH, 17.07.2008 - III R 87/06

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von rückwirkend festgesetztem

    Auszug aus BFH, 15.10.2009 - III B 57/08
    Abgesehen davon ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits geklärt, dass das Kindergeld dann als Einkommen des im eigenen Haushalt lebenden, Hilfe zum Lebensunterhalt erhaltenden Kindes anzusehen ist, wenn es --wie hier-- nach § 74 Abs. 1 EStG an das Kind abgezweigt wird (vgl. BFH-Urteile vom 17. April 2008 III R 33/05, BFHE 221, 47, BFH/NV 2008, 1577, und vom 17. Juli 2008 III R 87/06, BFH/NV 2008, 1833).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Lebt ein volljähriges Kind nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten, ist das Kindergeld an das Kind abgezweigt oder leitet der Kindergeldberechtigte das Kindergeld laufend zeitnah an das Kind weiter, welches andernfalls einen Abzweigungsanspruch hätte, und bezieht das Kind selbst keine nachrangigen Sozialleistungen (z.B. aufgrund einer erzielten Ausbildungsvergütung), ist das Kindergeld nicht auf die dem Kindergeldberechtigten erbrachten nachrangigen Leistungen nach dem SGB XII als Einkommen anzurechnen (BSG, Urteil vom 11.12.2007, B 8/9 b SO 23/06 R, BSGE 99, 262, Urteil vom 26.08.2008, B 8/9 b SO 16/07 R, RegNr 28442 BSG-Intern, FamRZ 2009, 44, BFH Urteil vom 17.04.2008, III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl 2009, 919, BFH Beschluss vom 15.10.2009, III B 57/08, BFH/NV 2010, 196, Decker in Oestreicher, Loseblattkommentar zum SGB II / SGB XII, Rdz. 44 ff., 46 zu § 82 SGB XII).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Lebt ein volljähriges Kind nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten, ist das Kindergeld an das Kind abgezweigt oder leitet der Kindergeldberechtigte das Kindergeld laufend zeitnah an das Kind weiter, welches andernfalls einen Abzweigungsanspruch hätte, und bezieht das Kind selbst keine nachrangigen Sozialleistungen (z.B. aufgrund einer erzielten Ausbildungsvergütung), ist das Kindergeld nicht auf die dem Kindergeldberechtigten erbrachten nachrangigen Leistungen nach dem SGB XII als Einkommen anzurechnen (BSG, Urteil vom 11.12.2007, B 8/9 b SO 23/06 R, BSGE 99, 262, Urteil vom 26.08.2008, B 8/9 b SO 16/07 R, RegNr 28442 BSG-Intern, FamRZ 2009, 44, BFH Urteil vom 17.04.2008, III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl 2009, 919, BFH Beschluss vom 15.10.2009, III B 57/08, BFH/NV 2010, 196, Decker in Oestreicher, Loseblattkommentar zum SGB II / SGB XII, Rdz. 44 ff., 46 zu § 82 SGB XII).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe;

    Lebt ein volljähriges Kind nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten, ist das Kindergeld an das Kind abgezweigt oder leitet der Kindergeldberechtigte das Kindergeld laufend zeitnah an das Kind weiter, welches andernfalls einen Abzweigungsanspruch hätte, und bezieht das Kind selbst keine nachrangigen Sozialleistungen (z.B. aufgrund einer erzielten Ausbildungsvergütung), ist das Kindergeld nicht auf die dem Kindergeldberechtigten erbrachten nachrangigen Leistungen nach dem SGB XII als Einkommen anzurechnen (BSG, Urteil vom 11.12.2007, B 8/9 b SO 23/06 R, BSGE 99, 262, Urteil vom 26.08.2008, B 8/9 b SO 16/07 R, RegNr 28442 BSG-Intern, FamRZ 2009, 44, BFH Urteil vom 17.04.2008, III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl 2009, 919, BFH Beschluss vom 15.10.2009, III B 57/08, BFH/NV 2010, 196, Decker in Oestreicher, Loseblattkommentar zum SGB II / SGB XII, Rdz. 44 ff., 46 zu § 82 SGB XII).
  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Lebt ein volljähriges Kind nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten, ist das Kindergeld an das Kind abgezweigt oder leitet der Kindergeldberechtigte das Kindergeld laufend zeitnah an das Kind weiter, welches andernfalls einen Abzweigungsanspruch hätte, und bezieht das Kind selbst keine nachrangigen Sozialleistungen (z.B. aufgrund einer erzielten Ausbildungsvergütung), ist das Kindergeld nicht auf die dem Kindergeldberechtigten erbrachten nachrangigen Leistungen nach dem SGB XII als Einkommen anzurechnen (BSG, Urteil vom 11.12.2007, B 8/9 b SO 23/06 R, BSGE 99, 262, Urteil vom 26.08.2008, B 8/9 b SO 16/07 R, RegNr 28442 BSG-Intern, FamRZ 2009, 44, BFH Urteil vom 17.04.2008, III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl 2009, 919, BFH Beschluss vom 15.10.2009, III B 57/08, BFH/NV 2010, 196, Decker in Oestreicher, Loseblattkommentar zum SGB II / SGB XII, Rdz. 44 ff., 46 zu § 82 SGB XII).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe;

    Lebt ein volljähriges Kind nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten, ist das Kindergeld an das Kind abgezweigt oder leitet der Kindergeldberechtigte das Kindergeld laufend zeitnah an das Kind weiter, welches andernfalls einen Abzweigungsanspruch hätte, und bezieht das Kind selbst keine nachrangigen Sozialleistungen (z.B. aufgrund einer erzielten Ausbildungsvergütung), ist das Kindergeld nicht auf die dem Kindergeldberechtigten erbrachten nachrangigen Leistungen nach dem SGB XII als Einkommen anzurechnen (BSG, Urteil vom 11.12.2007, B 8/9 b SO 23/06 R, BSGE 99, 262, Urteil vom 26.08.2008, B 8/9 b SO 16/07 R, RegNr 28442 BSG-Intern, FamRZ 2009, 44, BFH Urteil vom 17.04.2008, III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl 2009, 919, BFH Beschluss vom 15.10.2009, III B 57/08, BFH/NV 2010, 196, Decker in Oestreicher, Loseblattkommentar zum SGB II / SGB XII, Rdz. 44 ff., 46 zu § 82 SGB XII).
  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Lebt ein volljähriges Kind nicht im Haushalt des Kindergeldberechtigten, ist das Kindergeld an das Kind abgezweigt oder leitet der Kindergeldberechtigte das Kindergeld laufend zeitnah an das Kind weiter, welches andernfalls einen Abzweigungsanspruch hätte, und bezieht das Kind selbst keine nachrangigen Sozialleistungen (z.B. aufgrund einer erzielten Ausbildungsvergütung), ist das Kindergeld nicht auf die dem Kindergeldberechtigten erbrachten nachrangigen Leistungen nach dem SGB XII als Einkommen anzurechnen (BSG, Urteil vom 11.12.2007, B 8/9 b SO 23/06 R, BSGE 99, 262, Urteil vom 26.08.2008, B 8/9 b SO 16/07 R, RegNr 28442 BSG-Intern, FamRZ 2009, 44, BFH Urteil vom 17.04.2008, III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl 2009, 919, BFH Beschluss vom 15.10.2009, III B 57/08, BFH/NV 2010, 196, Decker in Oestreicher, Loseblattkommentar zum SGB II / SGB XII, Rdz. 44 ff., 46 zu § 82 SGB XII).
  • FG Münster, 18.02.2010 - 6 K 390/08

    Erstattungsanspruch bei nachträglich festgesetztem Kindergeld

    Folgerichtig hat der 3. Senat des Bundesfinanzhofs in einer weiteren Entscheidung, in der das Kindergeld an ein Hilfe zum Lebensunterhalt erhaltendes Kind abgezweigt worden war (§ 74 Abs. 1 EStG), die Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs zugunsten des Sozialhilfeträgers mit der Begründung bejaht, dass das Kindergeld nach sozialrechtlichen Maßstäben dem Sozialleistungen empfangenden Kind als Einkommen zuzurechnen sei (vgl. Beschluss v. 15.10.2009, III B 57/08, BFH/NV 2010, 196).
  • FG Köln, 24.03.2011 - 15 K 1055/09

    Bestehender Kindergeldanspruch bei fehlendem Erstattungsanspruch der

    Der Bundesfinanzhof hat jedoch klargestellt, dass in Fällen, in denen der Hilfeempfänger nicht zugleich der Elternteil ist, der auch Anspruch auf das Kindergeld hat, sondern das im eigenen Haushalt lebende Kind selbst, das Kindergeld nur dann als Einkommen des Kindes anzurechnen ist, wenn das Kindergeld nach § 74 Abs. 1 EStG an das Kind abgezweigt wird oder ihm zumindest tatsächlich zufließt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 17.04.2008 III R 33/05, BStBl II 2009, 919; vom 19.06.2008 III R 89/07, BFH/NV 2008, 1995; vom 17.07.2008 III R 87/06, BFH/NV 2008, 1833; s. auch Beschluss vom 15.10.2009 III B 57/08, BFH/NV 2010, 196 nach Abzweigung des Kindergeldes gem. § 74 Abs. 1 EStG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht